Wann ist Mediation möglich?

Mediation ist die Regelung von Konflikten durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht. Mediation kann dort zum Zug kommen, wo Parteien bereit sind, offen und vertraulich an einer Konfliktregelung beziehungsweise Konfliktlösung zu arbeiten.

 

Unbedingte Voraussetzung für Mediation ist der Wille zum Dialog, Freiwilligkeit, Akzeptanz, Offenheit und Vertraulichkeit. Ist die Mediatorin in irgendeiner Weise in den Konflikt involviert, so scheidet sie als Mediatorin aus. Sie kann als Beraterin, Coach oder externe Begleitung mediativ tätig sein. Eine Mediation im eigentlichen Sinn fällt dann ausser Betracht. Medianden können dann an eine Kollegin oder einen Kollegen weiterverwiesen werden.

 

Friedrich Glasl formuliert Eskalationsstufen für Konflikte. Gemäss seinem Modell ist bei sehr niedriger Eskalationsstufe auch Selbsthilfe möglich. Bei sehr hoher Eskalationsstufe kann es ausnahmsweise auch sinnvoller sein, für die Befriedung eines Konfliktes ein nicht-partizipatives Verfahren zu wählen, zum Beispiel der Gang vor ein Gericht. Allerdings müssen sich die Konfliktparteien bewusst sein, dass sie vor dem Richter viel weniger Mitspracherecht haben bei der Ausgestaltung einer Lösung als in der Mediation.

 

Von den Konflikttypen her ist Mediation überall möglich. Spezialisiert bin ich auf Konflikte im Arbeitsumfeld, in der Nachbarschaft, im öffentlichen Bereich sowie bei Behörden und Verwaltungen.

 

In Konflikten, bei denen ich ein zu grosses Machtungleichgewicht, persönliche Betroffenheit meinerseits oder Zwang vermute, lehne ich eine Mediation ab. Auf Vertraulichkeit lege ich grossen Wert, lasse aber meine Fälle in anonymisierter Form supervisieren.

 

Wo immer ich es als angezeigt erachte, schlage ich den Medianden (Klienten) Co-Mediation vor.